Die Flohmarkthalle

 Gewerbegebiet Stäbelow

Gewerbegebiet Stäbelow an der Straße Rostock-Satow ,  18198 Stäbelow, Forstwiese 3

T: 01520 8769226 (Claudia Timm, Inhaberin und Betreiberin der Halle)

e-mail: flohmarkt-staebelow@web.de

Facebook: Der Flohmarkt in der Halle

ZUFAHRT / Wegweiser zur Halle


Weiterhin unser Sonderangebot:

Torten to go!

Weiterhin können Sie die beliebten leckeren, hausgemachten Torten und Schokokreationen bei uns in der Halle erwerben und verzehren. Gern nehmen wir auch Ihre Bestellungen vorab entgegen und zaubern wir für Sie auch Torten und sonstige Leckereien für besondere Anlässe.  Unser Angebot siehe auch die Menüpunkte "Torten..." und "Schoko..." hier auf der Webseite.

Jeden Fr / Sa / So von 11.oo Uhr bis 15.oo Uhr  in der Flohmarkthalle freier Verkauf soweit der Vorrat reicht.

Im Angebot z.B. die Torten / Törtchensorten:

Banane, Heidelbeere-Joghurt, Pfirsich-Maracuja, Tiramisu, Käse-Sahne, Waldbeere, Zitrone, Blutorange, Mandarine-Joghurt

Alle Torten und Törtchen (aktuell hergestellt) zum günstigen Vorteilspreis.

Ausserdem: Rumkugeln, Florentiner, Baiser, Nussecken, Kalter Hund 

und diverse Schokokreationen.

ZUFAHRT / Wegweiser zur Halle


 

Kofferversteigerung

Immer ein Hit und Gaudi zugleich:

KOFFER-VERSTEIGERUNG

Zur Zeit kein neuer Termin

Teilnahmebedingungen*: (AUSZUG -Stand  Mitte Januar 2020 - gültig bis auf Widerruf.)

Beteiligen kann sich im Regelfall (siehe *1) jeder, ob als Anbieter eines Koffers zur öffentlichen Versteigerung oder "nur" Teilnehmer an der Versteigerung. Der/die Kofferanbieter(in) kann den Koffer vorher bei einem der vorhergehenden Flohmärkte oder nach telefonischer Abstimmung in der Flohmarkthalle Stäbelow bei der Flohmarktleitung abgeben. Es geht auch noch am Tag der Versteigerung selbst. Er/sie muss nicht unbedingt bei der Versteigerung dabei sein.

Am Koffer sind Name, Anschrift und das geforderte Mindestgebot, dazu Unterschrift mit Datum und Hinweis "frei zur Versteigerung" anzuheften (handelsüblicher Kofferanhänger oder d.gl.). Mit dem Aufruf dieses Koffers zur Versteigerung werden diese Herkunftsinformationen vom Auktionator entfernt. Der  Koffereigner bleibt den Bietern geheim. 

Der Koffereigner haftet dafür, dass sein Koffer innen und außen vor Abgabe sorgfältig gereinigt, desinfiziert und nicht mit gesetzeswidrigem Inhalt bzw. Inhalten gesetzeswidriger Herkunft gefüllt ist. Ebenso sind verderbliche Lebens- und Genussmittel und Tiere (ob tot oder lebendig) verboten, oder solche Dinge, die den möglichen Erwerber kränken, beleidigen, gefährden könnten - wie offenkundiger Müll, Medikamente aller Art, kaputter Hausrat, scharfkantige Gegenstände ohne deutlichen Warnhinweis auf Verletzungsgefahr... Die Abnahme, die Aufbewahrung und die Versteigerung der Koffer (inkl. der Aushändigung der Koffer an die Erwerber) durch den  Veranstalter erfolgen prinzipiell auf eigenes Risiko der Koffereigentümer und ohne Haftung des Veranstalters für den übernommenen Koffer und dessen Inhalt.

Für den Koffer wird vom Eigentümer ein Mindestgebot für die Versteigerung festgelegt. Es können, muss aber nicht, vom Eigentümer Andeutungen zum Kofferinhalt zur Bekanntgabe bei der Versteigerung kundgetan werden.

Versteigert werden der Koffer als solcher und sein Inhalt, der den Teilnehmern an der Versteigerung aber unbekannt ist. Der erfolgreiche Bieter erwirbt also den ihm sichtbaren Koffer und - sofern der Koffer nicht als tatsächlich leerer Koffer angeboten wird - den Kofferinhalt sprichwörtlich als "die Katze im Sack" von unbekannter Werthaltigkeit mit. 

Die Eigentümer-Rechtsansprüche des bisherigen Besitzers auf den Koffer und seinen Inhalt werden mit Übergabe des Koffers an den Veranstalter zur Versteigerung aufgehoben. Bietet bei der Versteigerung keiner das Mindestgebot, fallen der Koffer und sein Inhalt aus der Versteigerung heraus und ins Eigentum des bisherigen Koffereigentümers zurück. Dieser Koffer ist  dann in jeweils vom Veranstalter vorgegebener Frist vom Eigentümer zurück zu nehmen.

Wird der Koffer ersteigert, werden vom Versteigerungserlös 20 Prozent + 16% MwSt. (auf diese 20 Prozent) zur Abgeltung der Veranstalterkosten/ -leistungen einbehalten. Mindestens jedoch 9,- €/pro Koffer, entspricht der z.Z. Mindeststandmiete (1 m) für einen 1-Tages-Anbieter auf dem Flohmarkt (siehe *2).  Die Kofferanbieter sollten dies bereits bei Festlegung ihres verlangten Mindestgebotes bedenken.

Wer ein Gebot abgibt ist - wenn er den Zuschlag erhält - zur umgehenden Entrichtung des Preises in bar verbindlich verpflichtet.

Mit Übergabe eines Koffers zur Versteigerung an den Veranstalter - bzw. seitens der Bieter mit der Teilnahme an der Versteigerung - gelten die Teilnahmebedingen als rechtsverbindlich angenommen.

*1: Der Veranstalter kann in Wahrnehmung seines Hausrechtes aus ihm vorbehaltenen Gründen bestimmten Personen die Teilnahme an der Versteigerung versagen und/oder zur Versteigerung eingereichte Behältnisse zurückweisen.

*2: Diese Konditionen können aktueller Veränderung unterliegen. In solchem Fall gelten die bei der Kofferabgabe an den Veranstalter vom Veranstalter benannten bzw. mit dem Veranstalter vereinbarten Konditionen.

*Die Teilnahmebedingungen ausfürhlicher und ausgedruckt am Stand der Flohmarktleitung erhältlich.

Kofferversteigerung -  Flyer

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Tanzeinlage zum Flohmarkt-Geburtstag.mp4